Waldbrandgefahr!

Auf Grund der langanhaltenden Trockenperiode sind die oberen Schichten des Waldbodens ausgetrocknet.
Die Polizeiverordnung des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald über das Verbot des Anzündens oder Unterhaltens von Feuer oder offenen Lichtes im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 m vom Wald ist unbedingt einzuhalten.
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