Breitbandausbau
Wichtiger Meilenstein beim Breitbandausbau der Ortsnetze erreicht: Die Förderung von Bund und Land für schnelles Internet ist gesichert. Für den Ausbau der weißen Flecken in Stegen liegt jetzt auch die Zusage zur Kofinanzierung durch das Land Baden-Württemberg in Höhe von 3.366.720 Euro vom 01. Februar 2021 vor. Diese ergänzt die im vergangenen Jahr bewilligte Förderung aus dem Breitbandprogramm des Bundes in Höhe von 6.733.441 Euro auf bis zu 90 % der förderfähigen Kosten. Mit diesen Zusagen sind die Ausschreibungen für den Bau des Glasfaser-Netzes bereits in Vorbereitung und werden demnächst eingeleitet.
Seit seiner Gründung 2018 hat der Zweckverband Breitband für die Gemeinde Stegen bereits viele vorbereitende Arbeiten geleistet. Die FTTB-Ortsnetzplanung wurde fertiggestellt, das Markterkundungsverfahren durchgeführt und ein Ausbaukonzept für die unterversorgten Anschlüsse erarbeitet. Zudem ist eine EU-weite Ausschreibung erfolgt, bei dem sich im Wettbewerb ein Netzbetreiber für den späteren Netzbetrieb durchsetzen konnte. Des Weiteren ist das Ausbaukonzept in Zusammenarbeit mit Stegen erarbeitet und durch die Verbandsversammlung und die Gemeinde zur Umsetzung beschlossen worden. Während Fördermittel zunächst aus dem Fördermittelprogramm des Bundes und darauffolgend beim Land Baden-Württemberg beantragt und nun zugesagt wurden, nutzte der Zweckverband Breitband für den Aufbau der Netze bereits synergetische Baumaßnahmen Dritter, wie zum Beispiel in der Weilerstraße. Hierbei verlegt der Zweckverband Breitband ressourcenschonend Leerrohre für Breitband im Ortsnetz und Backbone mit.
Der Ausbau mit schnellem Internet innerhalb der EU liegt im Dienstleistungsbereich der Telekommunikation. Nur private Telekommunikationsanbieter können gemäß der geltenden Regelung den Breitbandausbau angehen. Gleichzeitig gibt es keine gesetzliche Pflicht für die Telekommunikationsanbieter zur Versorgung mit schnellem Internet. Der Zweckverband wird für die Mitglieder dort aktiv, wo der Markt untätig bleibt.
Für Gemeinden wäre der Ausbau der Breitbandversorgung allein nicht finanzierbar. Unterstützung können sie durch das umfangreiche Förderprogramm von Bund und Land erhalten. Kein einfaches Unterfangen: Die Fördermittelgeber fordern zu jeder Phase der Bewerbung umfangreiche technische, wirtschaftliche und rechtliche Nachweise mit aufwändigen Vorarbeiten. Zudem können erst mit Bestätigung der Mittel des Bundes weitere Mittel zur Kofinanzierung durch das Land beantragt werden. Der Zweckverband Breitband hat die Grundlagen für die Fördervoraussetzungen geschaffen und im vergangenen Jahr Fördermittel bei Bund und Land beantragt. Mit Erhalt des vorläufigen Förderbescheids des Bundes und des Bescheids zur Kofinanzierung durch das Land kann der Zweckverband Breitband die Ausschreibungen der Planungs- und Bauleistungen vorbereiten. Sobald hier Ergebnisse vorliegen, wird der weitere Ablauf zeitlich festgelegt.
Der Zweckverband beantragt Fördermittel von Bund und Land für den Ausbau von schnellem Internet. Kernaufgaben des Verbandes sind Planung, Bau, Finanzierung und Verwaltung der Breitbandinfrastruktur für schnelles Internet sowie deren Ausschreibung für den Betrieb.
Weitere Informationen erhalten auf der Homepage des Zweckverbands Breitband unter: www.zvbbh.de
www.breisgau-hochschwarzwald.de/pb/Breisgau-Hochschwarzwald/Start/Wirtschaft+_+Mobilitaet/Stegen.html
- Übersicht mit den förderungsfähigen Bereichen Stegens (PDF, ca. 4.43 MB)