Wahlen und Abstimmungen
Landtagswahl am 08. März 2026
Allgemeine Informationen:
Der Landtag von Baden-Württemberg ist die Volksvertretung des Bundeslandes. Er wird am 8. März 2026 neu gewählt. Mit der Wahl entscheiden die Bürgerinnen und Bürger darüber, welche Abgeordneten und welche politischen Kräfte das Land in den kommenden Jahren in zentralen Bereichen wie Bildung, Umwelt, Wirtschaft oder Verkehrspolitik vertreten.
Bei der Landtagswahl hat jede Wählerin und jeder Wähler zwei Stimmen.
Wahlrecht:
Wahlberechtigt ist, wer deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger ist, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten seine Hauptwohnung in Baden-Württemberg hat.
Weitere Infos auf der Seite der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg.
Der Landtag von Baden-Württemberg ist die Volksvertretung des Bundeslandes. Er wird am 8. März 2026 neu gewählt. Mit der Wahl entscheiden die Bürgerinnen und Bürger darüber, welche Abgeordneten und welche politischen Kräfte das Land in den kommenden Jahren in zentralen Bereichen wie Bildung, Umwelt, Wirtschaft oder Verkehrspolitik vertreten.
Bei der Landtagswahl hat jede Wählerin und jeder Wähler zwei Stimmen.
- Mit der Erststimme wird eine Person im jeweiligen Wahlkreis gewählt.
- Mit der Zweitstimme wird eine Partei auf Landesebene gewählt.
Wahlrecht:
Wahlberechtigt ist, wer deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger ist, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten seine Hauptwohnung in Baden-Württemberg hat.
Weitere Infos auf der Seite der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg.
Wahlergebnisse
Die Wahlergebnisse werden nach Abschluss der Auszählungsarbeiten durch das Amtsblatt und einen Anschlag an der Verkündungstafel des Rathauses Stegen bekannt gemacht.
Die Wahlergebnisse sind voraussichtlich am Wahlsonntag nach Ende der Auszählung auch online verfügbar.
Die Wahlergebnisse sind voraussichtlich am Wahlsonntag nach Ende der Auszählung auch online verfügbar.
Informationen und Mitteilungen
- Stimmzettelschablonen für sehbehinderte und blinde Menschen.pdf
(PDF Datei - 181 KB)
Briefwahl beantragen
Hier geht es zum Online-Briefwahlantrag.
Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
QR-Code
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.
E-Mail
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.
Persönlich vor Ort
Die Briefwahlunterlagen können persönlich in unserem Einwohnermeldeamt, Zimmer 17, Dorfplatz 1, 79252 Stegen, beantragt werden.
Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
QR-Code
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.
Persönlich vor Ort
Die Briefwahlunterlagen können persönlich in unserem Einwohnermeldeamt, Zimmer 17, Dorfplatz 1, 79252 Stegen, beantragt werden.
Weitere Informationen zur Briefwahl
Kann ich für Dritte Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen?
Falls Sie den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen oder abholen möchten, benötigen Sie hierzu eine schriftliche Vollmacht. Diese ist auch bei Eheleuten und sonstigen Familienangehörigen erforderlich.
Ab wann kann ich Briefwahlunterlagen beantragen?
Sie erhalten Ihre Wahlbenachrichtigung spätestens am 15. Februar 2026. Mit den Angaben auf der Wahlbenachrichtigung können Sie dann einen Briefwahlantrag stellen. Start der Briefwahlausstellung ist am 26. Januar 2026.
Wie lange dauert es, bis die Briefwahlunterlagen bei mir zu Hause ankommen?
Abhängig von den Postlaufzeiten gehen Ihnen die Briefwahlunterlagen ca. einer Woche nach Beantragung zu. Aufgrund der kurzen Frist zur Ausgabe der Briefwahlunterlagen empfehlen wir die persönliche Beantragung vor Ort in unserem Einwohnermeldeamt.
Bis wann kann ich Briefwahl beantragen?
Die Briefwahlunterlagen können digital über den Link sowie über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung nur bis Donnerstag, den 05. März 2026, 12:00 Uhr beantragt werden. Danach können die Wahlunterlagen bis Freitag, den 06. März 2025, 15:00 Uhr noch persönlich, schriftlich oder per E-Mail beantragt werden. Achten Sie unbedingt auf die Postlaufzeiten.
Wie funktioniert Briefwahl?
Auf dem Merkblatt, das dem Wahlbrief beigefügt ist, erhalten Sie alle wichtigen Erläuterungen zur Briefwahl.
Kennzeichnen Sie zunächst den Stimmzettel und verpacken die Unterlagen wie angegeben.
Die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein muss unterschrieben sein. Eine fehlende Unterschrift macht den Wahlschein und damit Ihre Stimme ungültig.
Geben Sie den Wahlbrief rechtzeitig zu Post oder geben Sie ihn rechtzeitig bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle ab.
Wo und bis wann kann ich meine Wahlbriefunterlagen abgeben?
Die Wahlbriefunterlagen können unfrankiert zur Deutschen Post AG gegeben werden, wenn Sie den Brief aus Deutschland versenden. Falls Sie aus dem Ausland wählen, muss der Umschlag zusätzlich frankiert werden (achten Sie unbedingt auf ausreichende Frankierung und rechtzeitigen Versand, idealerweise per Luftpost). Alternativ können die Unterlagen auch direkt am Rathaus Stegen, Dorfplatz 1, 79252 Stegen, in den Briefkasten eingeworfen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Briefkästen der Ortsverwaltungen in Eschbach und Wittental nicht für den Einwurf der Wahlbriefe vorgesehen sind!
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr im Rathaus Stegen, Dorfplatz 1, 79252 Stegen eingegangen sein. Sie sollten daher die Wahlbriefunterlagen spätestens bis zum vierten Werktag vor der Wahl zurücksenden (bei Versand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland). Wenn Ihr Brief später eingeht, wird Ihre Stimme bei der Auszählung nicht berücksichtigt.
Falls Sie den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen oder abholen möchten, benötigen Sie hierzu eine schriftliche Vollmacht. Diese ist auch bei Eheleuten und sonstigen Familienangehörigen erforderlich.
Ab wann kann ich Briefwahlunterlagen beantragen?
Sie erhalten Ihre Wahlbenachrichtigung spätestens am 15. Februar 2026. Mit den Angaben auf der Wahlbenachrichtigung können Sie dann einen Briefwahlantrag stellen. Start der Briefwahlausstellung ist am 26. Januar 2026.
Wie lange dauert es, bis die Briefwahlunterlagen bei mir zu Hause ankommen?
Abhängig von den Postlaufzeiten gehen Ihnen die Briefwahlunterlagen ca. einer Woche nach Beantragung zu. Aufgrund der kurzen Frist zur Ausgabe der Briefwahlunterlagen empfehlen wir die persönliche Beantragung vor Ort in unserem Einwohnermeldeamt.
Bis wann kann ich Briefwahl beantragen?
Die Briefwahlunterlagen können digital über den Link sowie über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung nur bis Donnerstag, den 05. März 2026, 12:00 Uhr beantragt werden. Danach können die Wahlunterlagen bis Freitag, den 06. März 2025, 15:00 Uhr noch persönlich, schriftlich oder per E-Mail beantragt werden. Achten Sie unbedingt auf die Postlaufzeiten.
Wie funktioniert Briefwahl?
Auf dem Merkblatt, das dem Wahlbrief beigefügt ist, erhalten Sie alle wichtigen Erläuterungen zur Briefwahl.
Kennzeichnen Sie zunächst den Stimmzettel und verpacken die Unterlagen wie angegeben.
Die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein muss unterschrieben sein. Eine fehlende Unterschrift macht den Wahlschein und damit Ihre Stimme ungültig.
Geben Sie den Wahlbrief rechtzeitig zu Post oder geben Sie ihn rechtzeitig bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle ab.
Wo und bis wann kann ich meine Wahlbriefunterlagen abgeben?
Die Wahlbriefunterlagen können unfrankiert zur Deutschen Post AG gegeben werden, wenn Sie den Brief aus Deutschland versenden. Falls Sie aus dem Ausland wählen, muss der Umschlag zusätzlich frankiert werden (achten Sie unbedingt auf ausreichende Frankierung und rechtzeitigen Versand, idealerweise per Luftpost). Alternativ können die Unterlagen auch direkt am Rathaus Stegen, Dorfplatz 1, 79252 Stegen, in den Briefkasten eingeworfen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Briefkästen der Ortsverwaltungen in Eschbach und Wittental nicht für den Einwurf der Wahlbriefe vorgesehen sind!
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr im Rathaus Stegen, Dorfplatz 1, 79252 Stegen eingegangen sein. Sie sollten daher die Wahlbriefunterlagen spätestens bis zum vierten Werktag vor der Wahl zurücksenden (bei Versand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland). Wenn Ihr Brief später eingeht, wird Ihre Stimme bei der Auszählung nicht berücksichtigt.
FAQ zu Wahlen
Die häufigsten Fragen unserer Wählerinnen und Wähler haben wir in der folgenden Aufstellung für Sie beantwortet und zusammengefasst:
Wie wird gewählt?
Alle wahlberechtigten Personen sind im Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Das Wählerverzeichnis ermöglicht die Kontrolle, dass nur Wahlberechtigte wählen und
dass jeder Wahlberechtigte nur einmal wählt.
Alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen erhalten ca. vier bis sechs Wochen vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung.
Grundsätzlich ist die Stimmabgabe nur in demjenigen Wahllokal möglich, welches auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben ist.
Briefwahlunterlagen werden nur auf Antrag versendet. Wenn Sie in einem anderen Wahlraum als dem auf der Wahlbenachrichtigung genannten oder durch Briefwahl wählen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein.
Ich habe keine Wahlbenachrichtigung erhalten - was nun?
Wenn Sie ca. 4 Wochen vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und wahlberechtigt sind, melden Sie sich bitte unter oder unter 07661 3969-38 um abzuklären, ob Sie ordnungsgemäß ins Wählerverzeichnis aufgenommen worden sind.
Was ist bei Verlust der Wahlbenachrichtigung zu tun?
Wenn Ihnen die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorliegt, können Sie telefonisch unter 07661 3969-38 oder via E-Mail unter um die Zusendung einer neuen Wahlbenachrichtigung bitten.
Briefwahlunterlagen können auch ohne die Wahlbenachrichtigung (am besten per E-Mail oder persönlich) beantragt werden.
Sollten Sie im Wahllokal keine Wahlbenachrichtigung vorlegen können, können Sie mit Ihrem Personalausweis in Ihrem Wahllokal wählen. Achtung: Grundsätzlich ist die Stimmabgabe nur in demjenigen Wahllokal möglich, welches auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Mit dem Wahlschein können Sie in jedem Wahllokal im Wahlkreis 46 Freiburg I wählen.
Was muss ich tun, wenn mir die beantragten Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind?
Sie haben vor einiger Zeit Briefwahlunterlagen beantragt und haben diese noch nicht erhalten? Dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Kann man während eines längeren Auslandsaufenthaltes wählen?
Sie sind in Deutschland an Ihrem Wohnsitz gemeldet und befinden sich zum Zeitpunkt Wahl zum Beispiel im Urlaub oder auf einer Dienstreise im Ausland?
Dann können Sie per Briefwahl wählen. Dafür müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Die Wahlbenachrichtigung wird an Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland gesendet. Wenn Sie sich am Wahltag im Ausland befinden, sollten Sie frühzeitig Briefwahlunterlagen anfordern
Kann ich nur mit dem Ausweis im Wahllokal wählen?
Sollten Sie im Wahllokal keine Wahlbenachrichtigung vorlegen können, können Sie mit Ihrem Personalausweis in Ihrem Wahllokal wählen. Achtung: Grundsätzlich ist die Stimmabgabe nur in demjenigen Wahllokal möglich, welches auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben ist.
Wenn Sie mit Wahlschein in einem anderen als dem auf Ihrer Wahlbenachrichtigung genannten Wahllokal wählen möchten, müssen Sie sowohl den Wahlschein als auch den Personalausweis zwingend vorlegen.
In welchem Wahllokal darf ich wählen?
Grundsätzlich ist die Stimmabgabe nur in demjenigen Wahllokal möglich, welches auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben ist.
Mittels Wahlschein können Sie in jedem Wahllokal im Wahlkreis wählen.
Wie wird gewählt?
Alle wahlberechtigten Personen sind im Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Das Wählerverzeichnis ermöglicht die Kontrolle, dass nur Wahlberechtigte wählen und
dass jeder Wahlberechtigte nur einmal wählt.
Alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen erhalten ca. vier bis sechs Wochen vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung.
Grundsätzlich ist die Stimmabgabe nur in demjenigen Wahllokal möglich, welches auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben ist.
Briefwahlunterlagen werden nur auf Antrag versendet. Wenn Sie in einem anderen Wahlraum als dem auf der Wahlbenachrichtigung genannten oder durch Briefwahl wählen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein.
Ich habe keine Wahlbenachrichtigung erhalten - was nun?
Wenn Sie ca. 4 Wochen vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und wahlberechtigt sind, melden Sie sich bitte unter oder unter 07661 3969-38 um abzuklären, ob Sie ordnungsgemäß ins Wählerverzeichnis aufgenommen worden sind.
Was ist bei Verlust der Wahlbenachrichtigung zu tun?
Wenn Ihnen die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorliegt, können Sie telefonisch unter 07661 3969-38 oder via E-Mail unter um die Zusendung einer neuen Wahlbenachrichtigung bitten.
Briefwahlunterlagen können auch ohne die Wahlbenachrichtigung (am besten per E-Mail oder persönlich) beantragt werden.
Sollten Sie im Wahllokal keine Wahlbenachrichtigung vorlegen können, können Sie mit Ihrem Personalausweis in Ihrem Wahllokal wählen. Achtung: Grundsätzlich ist die Stimmabgabe nur in demjenigen Wahllokal möglich, welches auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Mit dem Wahlschein können Sie in jedem Wahllokal im Wahlkreis 46 Freiburg I wählen.
Was muss ich tun, wenn mir die beantragten Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind?
Sie haben vor einiger Zeit Briefwahlunterlagen beantragt und haben diese noch nicht erhalten? Dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Kann man während eines längeren Auslandsaufenthaltes wählen?
Sie sind in Deutschland an Ihrem Wohnsitz gemeldet und befinden sich zum Zeitpunkt Wahl zum Beispiel im Urlaub oder auf einer Dienstreise im Ausland?
Dann können Sie per Briefwahl wählen. Dafür müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Die Wahlbenachrichtigung wird an Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland gesendet. Wenn Sie sich am Wahltag im Ausland befinden, sollten Sie frühzeitig Briefwahlunterlagen anfordern
Kann ich nur mit dem Ausweis im Wahllokal wählen?
Sollten Sie im Wahllokal keine Wahlbenachrichtigung vorlegen können, können Sie mit Ihrem Personalausweis in Ihrem Wahllokal wählen. Achtung: Grundsätzlich ist die Stimmabgabe nur in demjenigen Wahllokal möglich, welches auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben ist.
Wenn Sie mit Wahlschein in einem anderen als dem auf Ihrer Wahlbenachrichtigung genannten Wahllokal wählen möchten, müssen Sie sowohl den Wahlschein als auch den Personalausweis zwingend vorlegen.
In welchem Wahllokal darf ich wählen?
Grundsätzlich ist die Stimmabgabe nur in demjenigen Wahllokal möglich, welches auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben ist.
Mittels Wahlschein können Sie in jedem Wahllokal im Wahlkreis wählen.
