Sirenenproben

Bundesweiter Warntag
Ziel des bundesweiten Warntags ist es, neben der technischen Erprobung der Warninfrastruktur, die Menschen für das Thema Warnung und für die unterschiedlichen Warnkanäle zu sensibilisieren. Der Warntag verfolgt zugleich das Ziel, der Bevölkerung notwendiges Wissen zum Umgang mit Warnmeldungen und den darin enthaltenen Handlungsempfehlungen zu vermitteln. Denn nur wer weiß wie gewarnt wird, und was zu tun ist, kann sich und andere im Ernstfall bestmöglich schützen.
Im Jahr 2025 fand der bundesweite Warntag am 11. September 2025 statt. An vielen Orten in Deutschland wurden die vorhandenen Warnmittel erprobt. Neben einer durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zentral ausgelösten Probewarnung über das Modulare Warnsystem hatten die Kommunen die Möglichkeit, ihre lokalen Warnmittel, wie zum Beispiel Lautsprecherwagen oder Sirenen zu testen.
Der nächste bundesweite Warntag findet am 10. September 2026 statt. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite zum bundesweiten Warntag (Link unten stehend).
Sirenenprobe der stationären Sirenenanlagen in den Landkreisgemeinden
Ereignisse, wie eine Störung der Infrastruktur (z. B. Trinkwasser, Stromausfall, etc.) oder die akute Gefahr im Rahmen eines Schadensereignisses, erfordern die Information bzw. Warnung der Bevölkerung durch Mitteilung über Warn-Apps, Sirenensignale, oder bei besonderen Vorkommnissen über Durchsagen in Radio- und Fernsehprogrammen. Voraussetzung hierfür ist es, dass innerhalb der Bevölkerung die Warnprozesse und das erforderliche Wissen zu Warnungen wie z. B. die Bedeutung von Sirenensignalen bekannt sind.
Am Samstag, 28.03.2026 findet in der Zeit von 10:00 Uhr bis ca. 10:15 Uhr die halbjährliche Sirenenprobe für die in den Gemeinden installierten und angeschlossenen Sirenen statt.
Der Sirenenproberuf für die angeschlossenen stationären Sirenenanlagen in den Städten und Gemeinden, wird durch die Integrierte Leitstelle Freiburg – Breisgau Hochschwarzwald ausgelöst. Im Vorfeld des Probealarms wird durch die Integrierte Leitstelle eine Meldung über Beginn und Ende des Probealarmes über die Warn-App „NINA" zentral für die Städte und Gemeinden im Landkreis gesteuert.
Im Anschluss werden in der Zeit von 10:00 bis 10:15 Uhr folgende Sirenensignale ausgelöst:
Feueralarm: 1-minütiger Dauerton (2 x 12 Sek. unterbrochen)
Entwarnung: 1 Minute Dauerton
Bei dem landkreisweiten Sirenenprobealarm am 28. März handelt es sich um eine Erprobung der kommunalen Warngeräte. Aus diesem Grund werden im Rundfunk keine Durchsagen und auch keine Mitteilung auf mobilen Endgeräten per Cell Broadcast erfolgen.
Allgemeines zu den Sirenen
Bis Anfang der 1990er Jahre gab es ein flächendeckendes Sirenennetz des Bundes, mit dem die Bevölkerung vor möglichen Luftangriffen gewarnt werden sollte. Nach dem Ende des Kalten Krieges gab der Bund dieses Sirenennetz samt der dazu gehörenden Warninfrastruktur, wie beispielsweise den Warnämtern, auf und bot die Sirenen den Kommunen zur Übernahme an.
Verschiedene Gemeinden und Städte im Land haben damals von diesem Übernahmeangebot Gebrauch gemacht. Die Kommunen, die sich in Baden-Württemberg zur Übernahme entschlossen hatten, nutzten die Sirenen häufig insbesondere zur Alarmierung der Feuerwehr. Aufgrund der immer stärkeren Nutzung der „stillen Alarmierung“ der Einsatzkräfte durch Meldeempfänger wurden in den zurückliegenden Jahrzehnten vielerorts bei den Kommunen Sirenen abgebaut. Andere Kommunen haben in den vergangenen Jahren neue Sirenennetze und -anlagen errichtet.
Sirenen sind nach wie vor ein etabliertes Warnmittel mit Weckeffekt. Sie sind vor allem dort sinnvoll, wo die Bevölkerung aufgrund eines besonderen Gefahrenpotentials sehr schnell gewarnt werden muss. Wichtig ist, die Nutzung von Sirenen in ein Gesamtkonzept „Warnung“ einzubinden. Sirenen können die Menschen mit einem akustischen Signal nur auf eine Gefahrenlage aufmerksam machen. Konkrete Informationen zur Gefahrenlage sowie die darauf abgestimmten Handlungsempfehlungen müssen den betroffenen Bürgerinnen und Bürger von anderen Warnmedien wie Radio, Fernsehen, Warn-Apps oder Internetseiten übermittelt werden. Die Nutzung von Sirenen ist also keine Entweder/Oder-Entscheidung, sondern ein „sowohl als auch“ im Rahmen des „Warnmix“. Ob Kommunen Sirenen zur Warnung der Bevölkerung einsetzen, entscheiden diese in eigener Zuständigkeit auf der Basis ihrer örtlichen Gegebenheiten und des Risikopotentials im Rahmen ihrer gemeindlichen Alarm- und Einsatzplanung.
Sirenenförderprogramm des Bundes
Kommunen, die sich zur Nutzung von Sirenen entscheiden, können für den Ausbau und die Ertüchtigung ihrer Sireneninfrastruktur sowie deren Einbindung in das Modulare Warnsystem (MoWaS) eine Förderung erhalten.
Ausführliche Informationen zu den Fördermöglichkeiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe finden Sie auf der Seite Sirenenförderprogramm (Link unten stehend).
In der Gemeinde Stegen gibt es 3 Sirenenstandorte:
-	Rathaus Stegen (auf dem Gebäude Jägerstraße 3) – Sirenenanlage ist ertüchtigt
-	Ortsverwaltung Eschbach (auf dem Gebäude Mitteltal 17) – Sirenenanlage ist ertüchtigt und wurde gefördert
-	Ortsverwaltung Wittental (auf dem Gebäude Fohrenbühl 7) – Sirenenanlage wurde aktuell neu montiert, Ertüchtigung in Bearbeitung (Förderantrag wurde bewilligt)
Die Gemeindeverwaltung hat bereits 2021 einen Förderantrag beim Regierungspräsidium Freiburg (zuständige Bewilligungsstelle) gestellt. Für den Sirenensteuerungsempfänger der Sirenenanlage im Ortsteil Eschbach ist die Förderung bereits erfolgt. Für die komplette Neumontage einer Sirenenanlage im Ortsteil Wittental wurde die Förderung bewilligt.
www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Bundesweiter-Warntag/bundesweiter-warntag_node.html
im.baden-wuerttemberg.de/de/sicherheit/krisenmanagement/warnung-der-bevoelkerung
im.baden-wuerttemberg.de/de/sicherheit/krisenmanagement/sirenenfoerderprogramm
