Gaststättengesetz

Achtung: Neuregelung der Anzeigenpflicht bei Veranstaltungen mit Speisen- und Getränkeausschank
Zum 1. Januar 2026 ist in Baden-Württemberg das neue Landesgaststättengesetz (LGastG) in Kraft getreten. Damit haben sich die Regelungen für Veranstaltungen geändert, bei denen Speisen und/oder alkoholische Getränke zum Verzehr vor Ort angeboten werden.
Wegfall der bisherigen „Gestattung“:
Die bisher erforderliche gaststättenrechtliche Erlaubnis („Gestattung“) für den vorübergehenden Ausschank bei Veranstaltungen entfällt. Ein gesondertes Erlaubnisverfahren ist nicht mehr vorgesehen.
Einführung eines Anzeigeverfahrens:
Stattdessen ist künftig für vorübergehende Gaststättenbetriebe aus besonderem Anlass eine schriftliche Anzeige bei der zuständigen Gemeinde/Ordnungsbehörde erforderlich.
Ein vorübergehender Gaststättenbetrieb liegt vor, wenn Speisen und/oder Getränke nur zeitlich befristet und aus besonderem Anlass zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden, ohne dass ein dauerhafter Gaststättenbetrieb besteht. Dies betrifft insbesondere Veranstaltungen, bei denen alkoholische Getränke ausgeschenkt werden.
Die Anzeige muss schriftlich oder in elektronischer Form eingereicht werden. Mündliche Meldungen sind nicht ausreichend.
Ein entsprechendes Formular haben wir im Anhang bereitgestellt. Das Formular ist vollständig auszufüllen und muss handschriftlich unterschrieben sein.
Die Anzeige ist mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung bei der Gemeinde einzureichen. Maßgeblich für die Frist ist der Eingang der Anzeige bei der zuständigen Behörde. Nach Prüfung der Anzeige erhalten Sie ein von der Gemeindeverwaltung unterzeichnetes Formular für Ihre Unterlagen zurück.
Die Bearbeitung der Anzeige ist gemäß der aktuell gültigen Verwaltungsgebührensatzung der
Gemeinde Stegen gebührenpflichtig:
- 20,00 € für die Bearbeitung der Anzeige (ohne Sperrzeitverkürzung)
- 20,00 € + (15,00 € pro zusätzlich beantragte Sperrstunde) für die Bearbeitung der Anzeige (mit Sperrzeitverkürzung).
- Formular Anzeige vorübergehender Gaststaettengewerbe (PDF, 184 KB)
