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Bürgerentscheid zur Frage:

„Sind Sie dafür, dass von dem 24.533 m² großen gemeindeeigenen Grundstück Flst. Nr. 49/0 (Festwiese, zwischen Baugebiet „Stockacker“ und „Unterbirken“) eine Teilfläche von ca. 5.700 m² zur Errichtung eines Lebensmittel-Nahversorgungsmarktes an ein Unternehmen im Konzern der EDEKA Südwest oder die Lebensmittelmärkte Strecker KG verkauft wird?“

Herzlich willkommen

Der Gemeinderat hat am 29. Juli 2026 beschlossen, die Bürgerinnen und Bürger über diese wichtige Zukunftsentscheidung für unsere Gemeinde unmittelbar abstimmen zu lassen.

Auf dieser Seite informieren wir Sie fortlaufend über den Bürgerentscheid, den aktuellen Sachstand, die bisherigen Beschlüsse sowie den weiteren Ablauf des Verfahrens.

Diese Seite wird laufend aktualisiert.

Sobald weitere Beschlüsse des Gemeinderates gefasst werden, neue Informationen zum Verfahren vorliegen oder Informationen für die Bürgerinnen und Bürger veröffentlicht werden, ergänzen wir diese Seite entsprechend.

Neu hinzugefügt:

  • 20.10.2026: Veröffentlichung der Präsentation der Informationsveranstaltung am 19.10.2026
  • 07.10.2026: Veröffentlichung der Informationsbroschüre zum Bürgerentscheid
  • 06.10.2026: Bekanntmachung Einsicht in das Wählerverzeichnis
  • 06.10.2026: Informationen zur Briefwahl, Briefwahl online beantragen, FAQ zur Abstimmung
  • 29.09.2026: Übersichtspläne und Ansichten
  • 25.09.2026: Präsentation EDEKA und Familie Strecker in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29.07.2026
  • 16.09.2026: Auswirkungsanalyse Verlagerung des nah und gut Strecker-Lebensmittelmarktes in der Gemeinde Stegen, Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH (GMA-Gutachten vom 05.08.2026)
  • 15.09.2026: Bekanntmachung des Bürgerentscheids und Bekanntmachung der Frage
  • 15.09.2026: Anstehende Termine (Sitzung des Gemeindewahlausschuss, Informationsveranstaltung)
  • 15.09.2026: Sitzungsbericht der Gemeinderatssitzung vom 8.09.2026 (Modalitäten)

Chronologie

Die bisherigen Entwicklungen im Überblick:
DatumEreignis
8. November 2026Geplanter Termin des Bürgerentscheides.
19. Oktober 2026
19:00 Uhr
Kageneckhalle
Informationsveranstaltung
22. September 2026
18:00 Uhr
Bürgersaal des Rathauses Stegen
Sitzung des Gemeindewahlausschusses
20. September 2026Frist für die Einreichung von zur Veröffentlichung in der Informationsbroschüre vorgesehenen Stellungnahmen und Textbeiträgen
8. September 2026Der Gemeinderat hat über die weiteren Modalitäten des Bürgerentscheids beraten und beschlossen. Gegenstand der Beratung waren insbesondere die Informationsbroschüre für die Bürgerinnen und Bürger, eine öffentliche Informationsveranstaltung sowie weitere organisatorische Fragen zur Durchführung des Bürgerentscheids.
29. Juli 2026Der Gemeinderat berät über den aktuellen Sachstand und beschließt die Durchführung eines Bürgerentscheides.
2025–2026Prüfung und Weiterentwicklung des Projekts. U.a. Gespräche mit der Raumordnungsbehörde, dem Regionalverband Südlicher Oberrhein, Handelsverbänden, Nachbarkommunen sowie der Familie Strecker und EDEKA Südwest.
10. Dezember 2024Öffentliche Informationsveranstaltung in der Kageneckhalle zur langfristigen Sicherung der Lebensmittelnahversorgung.

Informationsveranstaltung zum Bürgerentscheid

Am Montag, dem 19. Oktober 2026, 19:00 Uhr, fand die Informationsveranstaltung zum Bürgerentscheid in der Kageneckhalle Stegen statt.

Der Ablauf war:
1. Begrüßung durch Bürgermeisterin Fränzi Kleeb (max. 5 Minuten)
2. Vermittlung des Gegenstands des Bürgerentscheids: Gemeindeverwaltung (max. 10 Minuten)
3. Projektbefürwortern/Antragstellern Familie Strecker mit EDEKA/etwaige Bürgerinitiativen PRO (max. 20 Minuten)
4. Projektgegner/etwaige Bürgerinitiativen CONTRA (max. 20 Minuten)
5. Stellungnahmen: Im Gemeinderat vertretene Gruppierungen: CDU, FWG und Grünsoziale, ggf. Zusammenschlüsse der Gruppierungen und ggf. von der Mehrheitsmeinung abweichende Stellungnahmen einzelner Gemeinderatsmitglieder (jeweils max. 10 Minuten pro Gruppierung einschl. Minderheitenmeinungen)
6. Stellungnahme der Bürgermeisterin Fränzi Kleeb (max. 10 Minuten)
7. Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner (max. 2 Fragen pro Fragesteller (gn), max. 3 Minuten)
8. Schlusswort Bürgermeisterin Fränzi Kleeb

Die Präsentation zur Informationsveranstaltung finden Sie hier zum Download:

Informationsbroschüre

Die Informationsbroschüre zum Bürgerentscheid beinhaltet: Allgemeine Informationen der Gemeindeverwaltung, die Position der Familie Strecker, die Position der Initiative Lebensmittelpunkt Stegen und die Positionen der im Gemeinderat vertreten Gruppierungen sowie die Position der Bürgermeisterin.

Ab dem 07.10.2026 ist die Informationsbroschüre verfügbar. Gedruckte Exemplare erhalten Sie als Einlage im Amtsblatt (an allen üblichen Auslagestellen) sowie bei der Gemeindeverwaltung.

Präsentation EDEKA und Familie Strecker in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29.07.2026

Auswirkungsanalyse Verlagerung des nah und gut Strecker-Lebensmittelmarktes in der Gemeinde Stegen

Die Auswirkungsanalyse Verlagerung des nah und gut Strecker-Lebensmittelmarktes in der Gemeinde Stegen, erstellt durch die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Ludwigsburg / Dresden / Hamburg / Köln / München (GMA-Gutachten) vom 05.08.2026 ist hier abrufbar:

Briefwahl beantragen

Hier geht es zum Briefwahlantrag.

Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem digitalen Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Internetwahlscheinantrag ist ab 06.10.2026 bis 05.11.2026, 12:00 Uhr freigeschaltet.

QR-Code
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.

E-Mail
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Persönlich vor Ort
Die Briefwahlunterlagen können persönlich in unserem Einwohnermeldeamt, Zimmer 17, Dorfplatz 1, 79252 Stegen, beantragt werden.

Weitere Informationen zur Briefwahl

Kann ich für Dritte Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen?
Falls Sie den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen oder abholen möchten, benötigen Sie hierzu eine schriftliche Vollmacht. Diese ist auch bei Eheleuten und sonstigen Familienangehörigen erforderlich.

Ab wann kann ich Briefwahlunterlagen beantragen?
Sie erhalten Ihre Wahlbenachrichtigung spätestens am 18. Oktober 2026. Mit den Angaben auf der Wahlbenachrichtigung können Sie dann einen Briefwahlantrag stellen. Seit dem 06.10.2026 können Briefwahlunterlagen ausgegeben werden.

Wie lange dauert es, bis die Briefwahlunterlagen bei mir zu Hause ankommen?
Abhängig von den Postlaufzeiten gehen Ihnen die Briefwahlunterlagen ca. einer Woche nach Beantragung zu. Aufgrund der kurzen Frist zur Ausgabe der Briefwahlunterlagen empfehlen wir die persönliche Beantragung vor Ort in unserem Einwohnermeldeamt.

Bis wann kann ich Briefwahl beantragen?
Die Briefwahlunterlagen können digital über den Link sowie über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung nur bis Donnerstag, den 05. Oktober 2026, 12:00 Uhr beantragt werden. Danach können die Wahlunterlagen bis Freitag, den 06. Oktober 2026, 15:00 Uhr noch persönlich, schriftlich oder per E-Mail beantragt werden. Achten Sie unbedingt auf die Postlaufzeiten.

Wie funktioniert Briefwahl?
Auf dem Merkblatt, das dem Wahlbrief beigefügt ist, erhalten Sie alle wichtigen Erläuterungen zur Briefwahl.
Kennzeichnen Sie zunächst den Stimmzettel und verpacken die Unterlagen wie angegeben.
Die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein muss unterschrieben sein. Eine fehlende Unterschrift macht den Wahlschein und damit Ihre Stimme ungültig.
Geben Sie den Wahlbrief rechtzeitig zu Post oder geben Sie ihn rechtzeitig bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle ab.

Wo und bis wann kann ich meine Wahlbriefunterlagen abgeben?
Die Wahlbriefunterlagen können unfrankiert zur Deutschen Post AG gegeben werden, wenn Sie den Brief aus Deutschland versenden. Falls Sie aus dem Ausland wählen, muss der Umschlag zusätzlich frankiert werden (achten Sie unbedingt auf ausreichende Frankierung und rechtzeitigen Versand, idealerweise per Luftpost). Alternativ können die Unterlagen auch direkt am Rathaus Stegen, Dorfplatz 1, 79252 Stegen, in den Briefkasten eingeworfen werden.

Bitte beachten Sie, dass die Briefkästen der Ortsverwaltungen in Eschbach und Wittental nicht für den Einwurf der Wahlbriefe vorgesehen sind!

Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr im Rathaus Stegen, Dorfplatz 1, 79252 Stegen eingegangen sein. Sie sollten daher die Wahlbriefunterlagen spätestens bis zum vierten Werktag vor der Wahl zurücksenden (bei Versand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland). Wenn Ihr Brief später eingeht, wird Ihre Stimme bei der Auszählung nicht berücksichtigt.

FAQ zur Abstimmung

Die häufigsten Fragen unserer Wählerinnen und Wähler haben wir in der folgenden Aufstellung für Sie beantwortet und zusammengefasst:

Wie wird gewählt?
Alle wahlberechtigten Personen sind im Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Das Wählerverzeichnis ermöglicht die Kontrolle, dass nur Wahlberechtigte wählen und dass jeder Wahlberechtigte nur einmal wählt.

Alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen erhalten spätestens bis zum 18.10.2026 eine Wahlbenachrichtigung.

Grundsätzlich ist die Stimmabgabe nur in demjenigen Wahllokal möglich, welches auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben ist.

Briefwahlunterlagen werden nur auf Antrag versendet. Wenn Sie in einem anderen Wahlraum als dem auf der Wahlbenachrichtigung genannten oder durch Briefwahl wählen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein.

Ich habe keine Wahlbenachrichtigung erhalten - was nun?
Wenn Sie bis zum 18.10.2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und wahlberechtigt sind, melden Sie sich bitte unter oder unter 07661 3969-38 um abzuklären, ob Sie ordnungsgemäß ins Wählerverzeichnis aufgenommen worden sind.

Was ist bei Verlust der Wahlbenachrichtigung zu tun?
Wenn Ihnen die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorliegt, können Sie telefonisch unter 07661 3969-38 oder via E-Mail unter um die Zusendung einer neuen Wahlbenachrichtigung bitten.

Briefwahlunterlagen können auch ohne die Wahlbenachrichtigung (am besten per E-Mail oder persönlich) beantragt werden.

Sollten Sie im Wahllokal keine Wahlbenachrichtigung vorlegen können, können Sie mit Ihrem Personalausweis in Ihrem Wahllokal wählen. Achtung: Grundsätzlich ist die Stimmabgabe nur in demjenigen Wahllokal möglich, welches auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Mit dem Wahlschein können Sie in jedem Wahllokal in unserer Gemeinde wählen.

Was muss ich tun, wenn mir die beantragten Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind?
Sie haben vor einiger Zeit Briefwahlunterlagen beantragt und haben diese noch nicht erhalten? Dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Kann man während eines längeren Auslandsaufenthaltes wählen?
Sie sind in Deutschland an Ihrem Wohnsitz gemeldet und befinden sich zum Zeitpunkt Wahl zum Beispiel im Urlaub oder auf einer Dienstreise im Ausland?

Dann können Sie per Briefwahl wählen. Dafür müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Die Wahlbenachrichtigung wird an Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland gesendet. Wenn Sie sich am Wahltag im Ausland befinden, sollten Sie frühzeitig Briefwahlunterlagen anfordern

Kann ich nur mit dem Ausweis im Wahllokal wählen?
Sollten Sie im Wahllokal keine Wahlbenachrichtigung vorlegen können, können Sie mit Ihrem Personalausweis in Ihrem Wahllokal wählen. Achtung: Grundsätzlich ist die Stimmabgabe nur in demjenigen Wahllokal möglich, welches auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben ist.

Wenn Sie mit Wahlschein in einem anderen als dem auf Ihrer Wahlbenachrichtigung genannten Wahllokal wählen möchten, müssen Sie sowohl den Wahlschein als auch den Personalausweis zwingend vorlegen.

In welchem Wahllokal darf ich wählen?
Grundsätzlich ist die Stimmabgabe nur in demjenigen Wahllokal möglich, welches auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Mittels Wahlschein können Sie in der gesamten Gemeinde wählen.

Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 22.09.2026

Am Dienstag, dem 22. September 2026, 18:00 Uhr, im Bürgersaal des Rathauses Stegen, Dorfplatz 1, findet die öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Stegen für den Bürgerentscheid am 08. November 2026 statt.

Die Einladung ist hier abrufbar:

Beschlüsse des Gemeinderates am 8. September 2026

In seiner öffentlichen Sitzung am 8. September 2026 hat sich der Gemeinderat mit den weiteren Modalitäten des Bürgerentscheids befasst.

Insbesondere wurde der Aufbau, der Umfang und die Beteiligung der Projektbefürwortern/Antragstellern (Familie Strecker mit EDEKA) bzw. etwaigen unterstützenden Bürgerinitiativen sowie den Projektgegnern bzw. etwaigen Bürgerinitiativen an der Informationsbroschüre sowie der Termin und der Ablauf der Informationsveranstaltung beraten und beschlossen.

Gewählt wurde auch der Gemeindewahlausschuss.

Alle getroffenen Beschlüsse können im Gemeinderatssitzungsbericht nachvollzogen werden.

Beschluss des Gemeinderates vom 29. Juli 2026

Der Gemeinderat hat mit der nach der Gemeindeordnung erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen, einen Bürgerentscheid durchzuführen.

Über folgende Frage werden die Bürgerinnen und Bürger abstimmen:

„Sind Sie dafür, dass von dem 24.533 m² großen gemeindeeigenen Grundstück Flst. Nr. 49/0 (Festwiese, zwischen Baugebiet „Stockacker“ und „Unterbirken“) eine Teilfläche von ca. 5.700 m² zur Errichtung eines Lebensmittel-Nahversorgungsmarktes an ein Unternehmen im Konzern der EDEKA Südwest oder die Lebensmittelmärkte Strecker KG verkauft wird?“

Darüber hinaus hat der Gemeinderat den Abstimmungstag auf Sonntag, dem 8. November 2026, festgelegt und die Finanzierung der Durchführung des Bürgerentscheids geregelt.

Was ist ein Bürgerentscheid?

Ein Bürgerentscheid ist eine Form der unmittelbaren Demokratie auf kommunaler Ebene.

In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Bürgerbegehren aus der Bürgerschaft, sondern um einen vom Gemeinderat eingeleiteten Bürgerentscheid (Ratsbegehren).

Der Gemeinderat kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder beschließen, dass eine Angelegenheit von besonderer Bedeutung unmittelbar den Bürgerinnen und Bürgern zur Entscheidung vorgelegt wird. Das Ergebnis des Bürgerentscheids hat die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses.

Spätestens 20 Tage vor dem Abstimmungstag informiert die Gemeinde alle Stimmberechtigten schriftlich über den Gegenstand des Bürgerentscheids und stellt die innerhalb der Gemeindeorgane vertretenen Auffassungen dar (schriftliche Information).

Weitere Schritte

(Diese Informationen werden fortlaufend ergänzt.)

Geplant sind unter anderem:
  • Informationsveranstaltung/en
  • Veröffentlichung weiterer Informationen zum Verfahren
  • Informationen zur Abstimmung
  • Bekanntmachungen
  • Veröffentlichung der gesetzlich vorgesehenen Bürgerinformation
  • Hinweise zum Abstimmungstag

Dokumente und weiterführende Informationen

(Dieser Bereich wird fortlaufend ergänzt.)

Hier werden künftig unter anderem veröffentlicht:
  • Beschlüsse des Gemeinderates
  • Informationen zum Bürgerentscheid
  • Bürgerinformation gemäß § 21 Gemeindeordnung
  • weitere Unterlagen und Informationsmaterialien
 
Hinweis der Gemeinde
Die Gemeinde informiert auf dieser Seite fortlaufend und sachlich über den Ablauf des Bürgerentscheids. Ziel ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern eine transparente Informationsgrundlage zu bieten. Weitere Informationen werden veröffentlicht, sobald sie vorliegen oder durch den Gemeinderat beschlossen wurden.