Sirenenanlagen
Allgemeines zu den Sirenen
Bis Anfang der 1990er Jahre gab es ein flächendeckendes Sirenennetz des Bundes, mit dem die Bevölkerung vor möglichen Luftangriffen gewarnt werden sollte. Nach dem Ende des Kalten Krieges gab der Bund dieses Sirenennetz samt der dazu gehörenden Warninfrastruktur, wie beispielsweise den Warnämtern, auf und bot die Sirenen den Kommunen zur Übernahme an.
Verschiedene Gemeinden und Städte im Land haben damals von diesem Übernahmeangebot Gebrauch gemacht. Die Kommunen, die sich in Baden-Württemberg zur Übernahme entschlossen hatten, nutzten die Sirenen häufig insbesondere zur Alarmierung der Feuerwehr. Aufgrund der immer stärkeren Nutzung der „stillen Alarmierung“ der Einsatzkräfte durch Meldeempfänger wurden in den zurückliegenden Jahrzehnten vielerorts bei den Kommunen Sirenen abgebaut. Andere Kommunen haben in den vergangenen Jahren neue Sirenennetze und -anlagen errichtet.
Sirenen sind nach wie vor ein etabliertes Warnmittel mit Weckeffekt. Sie sind vor allem dort sinnvoll, wo die Bevölkerung aufgrund eines besonderen Gefahrenpotentials sehr schnell gewarnt werden muss. Wichtig ist, die Nutzung von Sirenen in ein Gesamtkonzept „Warnung“ einzubinden. Sirenen können die Menschen mit einem akustischen Signal nur auf eine Gefahrenlage aufmerksam machen. Konkrete Informationen zur Gefahrenlage sowie die darauf abgestimmten Handlungsempfehlungen müssen den betroffenen Bürgerinnen und Bürger von anderen Warnmedien wie Radio, Fernsehen, Warn-Apps oder Internetseiten übermittelt werden. Die Nutzung von Sirenen ist also keine Entweder/Oder-Entscheidung, sondern ein „sowohl als auch“ im Rahmen des „Warnmix“. Ob Kommunen Sirenen zur Warnung der Bevölkerung einsetzen, entscheiden diese in eigener Zuständigkeit auf der Basis ihrer örtlichen Gegebenheiten und des Risikopotentials im Rahmen ihrer gemeindlichen Alarm- und Einsatzplanung.
Verschiedene Gemeinden und Städte im Land haben damals von diesem Übernahmeangebot Gebrauch gemacht. Die Kommunen, die sich in Baden-Württemberg zur Übernahme entschlossen hatten, nutzten die Sirenen häufig insbesondere zur Alarmierung der Feuerwehr. Aufgrund der immer stärkeren Nutzung der „stillen Alarmierung“ der Einsatzkräfte durch Meldeempfänger wurden in den zurückliegenden Jahrzehnten vielerorts bei den Kommunen Sirenen abgebaut. Andere Kommunen haben in den vergangenen Jahren neue Sirenennetze und -anlagen errichtet.
Sirenen sind nach wie vor ein etabliertes Warnmittel mit Weckeffekt. Sie sind vor allem dort sinnvoll, wo die Bevölkerung aufgrund eines besonderen Gefahrenpotentials sehr schnell gewarnt werden muss. Wichtig ist, die Nutzung von Sirenen in ein Gesamtkonzept „Warnung“ einzubinden. Sirenen können die Menschen mit einem akustischen Signal nur auf eine Gefahrenlage aufmerksam machen. Konkrete Informationen zur Gefahrenlage sowie die darauf abgestimmten Handlungsempfehlungen müssen den betroffenen Bürgerinnen und Bürger von anderen Warnmedien wie Radio, Fernsehen, Warn-Apps oder Internetseiten übermittelt werden. Die Nutzung von Sirenen ist also keine Entweder/Oder-Entscheidung, sondern ein „sowohl als auch“ im Rahmen des „Warnmix“. Ob Kommunen Sirenen zur Warnung der Bevölkerung einsetzen, entscheiden diese in eigener Zuständigkeit auf der Basis ihrer örtlichen Gegebenheiten und des Risikopotentials im Rahmen ihrer gemeindlichen Alarm- und Einsatzplanung.
Sirenenförderprogramm des Bundes
Kommunen, die sich zur Nutzung von Sirenen entscheiden, können für den Ausbau und die Ertüchtigung ihrer Sireneninfrastruktur sowie deren Einbindung in das Modulare Warnsystem (MoWaS) eine Förderung erhalten.
Ausführliche Informationen zu den Fördermöglichkeiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe finden Sie auf der Seite Sirenenförderprogramm.
In der Gemeinde Stegen gibt es 3 Sirenenstandorte:
Ausführliche Informationen zu den Fördermöglichkeiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe finden Sie auf der Seite Sirenenförderprogramm.
In der Gemeinde Stegen gibt es 3 Sirenenstandorte:
- Rathaus Stegen (auf dem Gebäude Jägerstraße 3) – Sirenenanlage ist ertüchtigt
- Ortsverwaltung Eschbach (auf dem Gebäude Mitteltal 17) – Sirenenanlage ist ertüchtigt (wurde gefördert)
- Ortsverwaltung Wittental (auf dem Gebäude Fohrenbühl 7) – Sirenenanlage wurde aktuell neu montiert und ertüchtigt (wird gefördert)
Sirenenprobe der stationären Sirenenanlagen in den Landkreisgemeinden
Ereignisse, wie eine Störung der Infrastruktur (z. B. Trinkwasser, Stromausfall, etc.) oder die akute Gefahr im Rahmen eines Schadensereignisses, erfordern die Information bzw. Warnung der Bevölkerung durch Mitteilung über Warn-Apps, Sirenensignale, oder bei besonderen Vorkommnissen über Durchsagen in Radio- und Fernsehprogrammen. Voraussetzung hierfür ist es, dass innerhalb der Bevölkerung die Warnprozesse und das erforderliche Wissen zu Warnungen wie z. B. die Bedeutung von Sirenensignalen bekannt sind.
Vergangene Termine
Am Samstag, 28.03.2026 fand in der Zeit von 10:00 Uhr bis ca. 10:15 Uhr die halbjährliche Sirenenprobe für die in den Gemeinden installierten und angeschlossenen Sirenen statt.
Der Sirenenproberuf für die angeschlossenen stationären Sirenenanlagen in den Städten und Gemeinden, wurde durch die Integrierte Leitstelle Freiburg – Breisgau Hochschwarzwald ausgelöst. Im Vorfeld des Probealarms wurde durch die Integrierte Leitstelle eine Meldung über Beginn und Ende des Probealarmes über die Warn-App „NINA" zentral für die Städte und Gemeinden im Landkreis gesteuert.
Im Anschluss wurden in der Zeit von 10:00 bis 10:15 Uhr folgende Sirenensignale ausgelöst:
Feueralarm: 1-minütiger Dauerton (2 x 12 Sek. unterbrochen)
Entwarnung: 1 Minute Dauerton
Bei dem landkreisweiten Sirenenprobealarm am 28. März handelte es sich um eine Erprobung der kommunalen Warngeräte. Aus diesem Grund sind im Rundfunk keine Durchsagen und auch keine Mitteilung auf mobilen Endgeräten per Cell Broadcast erfolgt.
Der Sirenenproberuf für die angeschlossenen stationären Sirenenanlagen in den Städten und Gemeinden, wurde durch die Integrierte Leitstelle Freiburg – Breisgau Hochschwarzwald ausgelöst. Im Vorfeld des Probealarms wurde durch die Integrierte Leitstelle eine Meldung über Beginn und Ende des Probealarmes über die Warn-App „NINA" zentral für die Städte und Gemeinden im Landkreis gesteuert.
Im Anschluss wurden in der Zeit von 10:00 bis 10:15 Uhr folgende Sirenensignale ausgelöst:
Feueralarm: 1-minütiger Dauerton (2 x 12 Sek. unterbrochen)
Entwarnung: 1 Minute Dauerton
Bei dem landkreisweiten Sirenenprobealarm am 28. März handelte es sich um eine Erprobung der kommunalen Warngeräte. Aus diesem Grund sind im Rundfunk keine Durchsagen und auch keine Mitteilung auf mobilen Endgeräten per Cell Broadcast erfolgt.