Entnahmeverbot

Die aktuelle Wetterlage sorgt für gesunkene Pegelstände an Bächen, Flüssen und Seen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald.
Mit der Rechtsverordnung zur Einschränkung der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald (vom 24.08.2022) wird bei entsprechenden Niedrigwasserständen die Entnahme von Wasser mittels Pumpvorrichtungen, das Schöpfen mit Handgefäßen, Schwemmen oder ähnliches generell verboten, wenn die genannten Wasserstände an ausgewählten Referenzpegeln für die jeweils zugeordneten Gemeinden erreicht bzw. unterschritten werden.
Das Tränken von Vieh ist auch bei Unterschreiten der Niedrigwasserstände zulässig, wenn das Wasser nicht aufgestaut und keine baulichen Veränderungen am Gewässer vorgenommen werden. Die Entnahme zum Tränken ist jedoch einzustellen, wenn die weitere Entnahme zu einer Schädigung des Gewässers führen kann.
Aktuell ist dieser Pegelstand bereits deutlich unterschritten (Pegel der Dreisam in Freiburg-Ebnet ab 44 cm oder weniger). Somit tritt das Verbot ab sofort in Kraft.
Die aktuell gültige Rechtsverordnung ist auf der Internetseite des Landratsamtes einsehbar: Öffentliche Bekanntmachungen/Natur und Umwelt/Allgemeinverfügungen einsehbar.
Die aktuellen Pegelstände können über die Seite der Hochwasservorhersagezentrale über den folgenden Link abgerufen werden:
www.hvz.baden-wuerttemberg.de
