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Grundbucheinsichtsstelle der Gemeinde Stegen

Seit 2014 besitzt die Gemeinde Stegen kein eigenes Grundbuchamt mehr. Die Unterlagen wurden vollständig an das zuständige Amtsgericht Emmendingen – Grundbuchamt – abgegeben.


Nur beim Amtsgericht Emmendingen werden entsprechend schriftlich gestellte Anträge bearbeitet und Änderungen im Grundbuch vorgenommen:

Amtsgericht Emmendingen
Grundbuchamt
Liebensteinstraße 2
79312 Emmendingen
E-Mail:poststelle@gbaemmendingen.justiz.bwl.de
Telefon:07641/96587-600 (Zentrale)
Fax:07641/96587-603 (Grundbuchamt)
Homepage:http://www.amtsgericht-emmendingen.de/pb/,Lde/Startseite/Grundbuchamt


Beim Landesarchiv werden sämtliche papiernen Grundbücher, Grundakten und Sonderbestände für Ihr zuständiges Grundbuchamt aufbewahrt.

Landesarchiv Baden-Württemberg
Außenstelle Grundbuchzentralarchiv Kornwestheim
Stammheimer Straße 10
70806 Kornwestheim
E-Mail:
Telefon 07154/17820-500
Fax 07154/178120-510
Homepage: www.grundbuchzentralarchiv.de

Grundbucheinsicht/Grundbuchabschrift
Die Gemeinde Stegen hat seit Abgabe des Grundbuchamts nach wie vor die Möglichkeit einer Grundbucheinsicht gemäß § 35 a I 1 LFGG i.V.m. § 12 GBO durch Bestätigung des zuständigen Amtsgerichts Emmendingen. Hiernach können der/die verantwortliche Ratschreiber/in und/oder sein/ihre Stellvertreter/in einer Person mit Nachweis eines berechtigten Interesses die Einsicht gewähren oder für diesen/diese einen Ausdruck erstellen.

Anträge werden nur persönlich oder schriftlich aufgrund der Eigentumsprüfung oder Bevollmächtigung entgegen genommen. Entsprechend werden Ausdrucke nur persönlich übergeben oder auf dem Postweg versandt – eine Zustellung über eine E-Mail-Adresse ist nicht zulässig. Die Kosten für jeden Ausdruck werden durch die Gemeinde Stegen erhoben. Ein unbeglaubigter Grundbuchauszug kostet gemäß Kostenverzeichnis 17000 GNotKG 10,00 Euro und ein beglaubigter Grundbuchauszug kostet gemäß Kostenverzeichnis 17001 GNotKG 20,00 Euro.

Weitere Befugnisse des/der Ratschreibers/Ratschreiberin
Durch die Unterhaltung einer Grundbucheinsichtsstelle bei der Gemeinde Stegen hat der/die zuständige Ratschreiber/in auch die Befugnis, Unterschriften und Kopien öffentlich zu beglaubigen. Das sind Tätigkeiten nach dem Beurkundungsgesetz.
Für die Unterschriftsbeglaubigung ist das persönliche Erscheinen des/der Unterschriftsleistenden mit Vorlage dessen/deren Personalausweises erforderlich. Die Unterschrift ist in Anwesenheit des/der Ratschreiber/in zu leisten. Die allgemeinen Kosten für die Dienstleistungen des Grundbuchamtes werden von der Gemeinde Stegen erhoben. Die Möglichkeit einer Kostenbefreiung kann unter Voraussetzung der Vorlage einer gültigen Freistellungsbescheinigung erfolgen. Unterschriftsleistungen, die für das Ausland bestimmt sind, können nicht vorgenommen werden!

Für Fragen steht Ihnen Herr Hilzinger unter 07661/396934 (Mail: zu den Rathaus-Öffnungszeiten und nach Terminvereinbarung sowie deren Vertretung zur Verfügung.
GB

Antagsformulare für Grundbucheinsicht/-abschrift oder Unterschriftsbeglaubigung