Startseite zum Kontaktformular Telefon zum Menü Suche

Haushalt

Jahresrechnungen

Steuerhebesätze

Grundsteuer A

Hebesatz 300 v. H.
4 Quartalsraten zum 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. des Jahres

Grundsteuer B

Hebesatz 370 v. H.
4 Quartalsraten zum 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. des Jahres
Jahreszahler zum 01.07. des Jahres

Gewerbesteuer

Hebesatz 315 v. H.
4 Vorauszahlungen zum 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.

Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer

Hundesteuer

Ersthund: 90,00 EUR/Jahr
Zweithund: 180,00 EUR/Jahr

Wasser-/Abwasser

Wassergebühr: 1,80 EUR/m³ zzgl. 7 % Mwst.
Wassergebühr gesamt: 1,93 EUR/m³
Schmutzwassergebühr: 1,42 EUR/m³
Niederschlagswasser: 0,28 EUR/m²
Zählergrundgebühr: 66,00 EUR/Jahr zzgl. 7% Mwst.
Zählergrundgebühr gesamt: 70,62 EUR/Jahr

Ab 01.01.2024:
Wassergebühr: 1,90 EUR/m³ zzgl. 7 % Mwst.
Wassergebühr gesamt: 2,03 EUR/m³
Schmutzwassergebühr: 1,52 EUR/m³
Niederschlagswasser: 0,30 EUR/m²
Zählergrundgebühr: 66,00 EUR/Jahr zzgl. 7% Mwst.
Zählergrundgebühr gesamt: 70,62 EUR/Jahr

3 Abschlagszahlungen zum 01.01., 01.07., 01.10. des Jahres

Für die Zeit vom 01.1.2024 bis 31.12.2024 erfolgt der Jahresgebührenbescheid im November 2024 mit Hochrechnung.

Jahreskurtaxe

42,00 EUR/Jahr

Fremdenverkehrsabgabe/Kurtaxe

2,10 EUR pro Person und Aufenthaltstag

Elternbeiträge und Öffnungszeiten der Kindertagesstätten in Stegen

Müllgebühren

Die Zuständigkeit für die Müllgebühren liegt beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald

Gebühren und Gefäße

Konten der Gemeinde Stegen

Sparkasse Hochschwarzwald:
IBAN: DE03 6805 1004 0005 0002 29
BIC: SOLADES1HSW

Volksbank Freiburg eG

IBAN: DE70 6809 0000 0027 5164 08
BIC: GENODE61FR1

SEPA-Lastschriftmandat
SEPA-Firmenlastschriftmandat


Bei Teilnhame am SEPA-Lastschriftmandat werden die fälligen Steuern und Abgaben zu den Fälligkeitsterminen abgebucht.
Falls Sie künftig beim SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, füllen Sie bitte die verlinkte Lastschriftermächtigung aus
und lassen diese der Gemeinde Stegen unterschrieben zukommen.
Für die Abbuchung wird die Originalunterschrift benötigt, eine Übersendung per E-Mail ist daher nicht möglich.

E-Rechnung (Elektronische Rechnungsstellung)

Direkt zur elektronischen Rechnungsstellung über Service-bw.de:Was ist eine E-Rechnung?
Als E-Rechnung gelten alle Dokumente, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden. Zugelassen sind die Rechnungsformate XRechnung und ZUGFeRD 2.1.1

Wo kann die E-Rechnung eingereicht werden?
In Baden-Württemberg können Unternehmen elektronische Rechnungen, die einem der zugelassenen Formate entsprechen, auf der Seite https://service-bw.de/erechnung elektronisch einreichen.

Die hier hochgeladenen E-Rechnungen gehen beim "Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg (ZRE)" ein und werden von dort aus mittels einer Leitweg-ID an die an Service-BW.de angeschlossenen Verwaltungen weitergeleitet.

Damit eine E-Rechnung eingereicht werden kann, muss das einreichende Unternehmen die Leitweg-ID des Rechnungsempfängers kennen.

Was ist eine Leitweg-ID?
Die Leitweg-ID bestimmt, an welche Verwaltung die Rechnung weitergeleitet wird. Daher ist die Angabe der Leitweg-ID beim Einreichen von E-Rechnungen zwingend erforderlich.

Leitweg-ID der Gemeinde Stegen
08315109-A4602-26