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Haushalt

Jahresrechnungen

Steuerhebesätze

Grundsteuer A

Hebesatz 300 v. H.
4 Quartalsraten zum 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. des Jahres

Grundsteuer B

Hebesatz 370 v. H.
4 Quartalsraten zum 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. des Jahres
Jahreszahler zum 01.07. des Jahres

Gewerbesteuer

Hebesatz 315 v. H.
4 Vorauszahlungen zum 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.

Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer

Hundesteuer

Ersthund: 90,00 EUR/Jahr
Zweithund: 180,00 EUR/Jahr

Wasser-/Abwasser

Wassergebühr: 1,80 EUR/m³ zzgl. 7 % Mwst.
Wassergebühr gesamt: 1,93 EUR/m³
Schmutzwassergebühr: 1,42 EUR/m³
Niederschlagswasser: 0,28 EUR/m²
Zählergrundgebühr: 66,00 EUR/Jahr zzgl. 7% Mwst.
Zählergrundgebühr gesamt: 70,62 EUR/Jahr

Ab 01.01.2024:
Wassergebühr: 1,90 EUR/m³ zzgl. 7 % Mwst.
Wassergebühr gesamt: 2,03 EUR/m³
Schmutzwassergebühr: 1,52 EUR/m³
Niederschlagswasser: 0,30 EUR/m²
Zählergrundgebühr: 66,00 EUR/Jahr zzgl. 7% Mwst.
Zählergrundgebühr gesamt: 70,62 EUR/Jahr

3 Abschlagszahlungen zum 01.01., 01.07., 01.10. des Jahres

Für die Zeit vom 01.10.2022 bis 31.12.2023 erfolgt im Februar 2024 der Jahresgebührenbescheid.
Für die Zeit vom 01.1.2024 bis 31.12.2024 erfolgt der Jahresgebührenbescheid im November 2024 mit Hochrechnung.

Jahreskurtaxe

42,00 EUR/Jahr

Fremdenverkehrsabgabe/Kurtaxe

2,10 EUR pro Person und Aufenthaltstag

Elternbeiträge und Öffnungszeiten der Kindertagesstätten in Stegen

Müllgebühren

Die Zuständigkeit für die Müllgebühren liegt beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald

Gebühren und Gefäße

Konten der Gemeinde Stegen

Sparkasse Hochschwarzwald:
IBAN: DE03 6805 1004 0005 0002 29
BIC: SOLADES1HSW

Volksbank Freiburg eG

IBAN: DE70 6809 0000 0027 5164 08
BIC: GENODE61FR1

SEPA-Lastschriftmandat
SEPA-Firmenlastschriftmandat


Bei Teilnhame am SEPA-Lastschriftmandat werden die fälligen Steuern und Abgaben zu den Fälligkeitsterminen abgebucht.
Falls Sie künftig beim SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, füllen Sie bitte die verlinkte Lastschriftermächtigung aus
und lassen diese der Gemeinde Stegen unterschrieben zukommen.
Für die Abbuchung wird die Originalunterschrift benötigt, eine Übersendung per E-Mail ist daher nicht möglich.