Haushalt
- Haushaltsplan 2024
(PDF Datei - 2,51 MB) - Haushaltsplan 2023
(PDF Datei - 2,65 MB) - Haushaltsplan 2022
(PDF Datei - 2,90 MB) - Haushaltsplan 2021
(PDF Datei - 2,89 MB) - Haushaltsplan 2020
(PDF Datei - 3,69 MB) - Haushaltsplan 2019
(PDF Datei - 2,49 MB) - Haushaltsplan 2018
(PDF Datei - 4,09 MB) - Haushaltsplan 2017
(PDF Datei - 1,85 MB)
Jahresrechnungen
- Eröffnungsbilanz 2019
(PDF Datei - 1,41 MB) - Jahresrechnung 2018
(PDF Datei - 1,86 MB) - Jahresrechnung 2017
(PDF Datei - 1,57 MB) - Jahresrechnung 2016
(PDF Datei - 1,41 MB)
Steuerhebesätze
Grundsteuer A
Hebesatz 300 v. H.
4 Quartalsraten zum 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. des Jahres
4 Quartalsraten zum 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. des Jahres
Grundsteuer B
Hebesatz 370 v. H.
4 Quartalsraten zum 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. des Jahres
4 Quartalsraten zum 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. des Jahres
Jahreszahler zum 01.07. des Jahres
Gewerbesteuer
Hebesatz 315 v. H.
4 Vorauszahlungen zum 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.
4 Vorauszahlungen zum 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.
Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer
- Hinweise zum Datenschutz.pdf
(PDF Datei - 356 KB)
Hundesteuer
Ersthund: 90,00 EUR/Jahr
Zweithund: 180,00 EUR/Jahr
Zweithund: 180,00 EUR/Jahr
Wasser-/Abwasser
Wassergebühr: 1,80 EUR/m³ zzgl. 7 % Mwst.
Wassergebühr gesamt: 1,93 EUR/m³
Schmutzwassergebühr: 1,42 EUR/m³
Niederschlagswasser: 0,28 EUR/m²
Zählergrundgebühr: 66,00 EUR/Jahr zzgl. 7% Mwst.
Zählergrundgebühr gesamt: 70,62 EUR/Jahr
Ab 01.01.2024:
Wassergebühr: 1,90 EUR/m³ zzgl. 7 % Mwst.
Wassergebühr gesamt: 2,03 EUR/m³
Schmutzwassergebühr: 1,52 EUR/m³
Niederschlagswasser: 0,30 EUR/m²
Zählergrundgebühr: 66,00 EUR/Jahr zzgl. 7% Mwst.
Zählergrundgebühr gesamt: 70,62 EUR/Jahr
3 Abschlagszahlungen zum 01.01., 01.07., 01.10. des Jahres
Für die Zeit vom 01.1.2024 bis 31.12.2024 erfolgt der Jahresgebührenbescheid im November 2024 mit Hochrechnung.
Wassergebühr gesamt: 1,93 EUR/m³
Schmutzwassergebühr: 1,42 EUR/m³
Niederschlagswasser: 0,28 EUR/m²
Zählergrundgebühr: 66,00 EUR/Jahr zzgl. 7% Mwst.
Zählergrundgebühr gesamt: 70,62 EUR/Jahr
Ab 01.01.2024:
Wassergebühr: 1,90 EUR/m³ zzgl. 7 % Mwst.
Wassergebühr gesamt: 2,03 EUR/m³
Schmutzwassergebühr: 1,52 EUR/m³
Niederschlagswasser: 0,30 EUR/m²
Zählergrundgebühr: 66,00 EUR/Jahr zzgl. 7% Mwst.
Zählergrundgebühr gesamt: 70,62 EUR/Jahr
3 Abschlagszahlungen zum 01.01., 01.07., 01.10. des Jahres
Für die Zeit vom 01.1.2024 bis 31.12.2024 erfolgt der Jahresgebührenbescheid im November 2024 mit Hochrechnung.
- Datenschutzerklärung - 28.08.2018
(PDF Datei - 92 KB)
Jahreskurtaxe
42,00 EUR/Jahr
Fremdenverkehrsabgabe/Kurtaxe
2,10 EUR pro Person und Aufenthaltstag
Elternbeiträge und Öffnungszeiten der Kindertagesstätten in Stegen
- Kindergartenbeiträge Stegen ab September 2023 - Stand 2023-07-03.pdf
(Microsoft Excel Tabelle - 16 KB)
Müllgebühren
Die Zuständigkeit für die Müllgebühren liegt beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Gebühren und Gefäße
Gebühren und Gefäße
Konten der Gemeinde Stegen
Sparkasse Hochschwarzwald:
IBAN: DE03 6805 1004 0005 0002 29
BIC: SOLADES1HSW
Volksbank Freiburg eG
IBAN: DE70 6809 0000 0027 5164 08
BIC: GENODE61FR1
SEPA-Lastschriftmandat
SEPA-Firmenlastschriftmandat
Bei Teilnhame am SEPA-Lastschriftmandat werden die fälligen Steuern und Abgaben zu den Fälligkeitsterminen abgebucht.
Falls Sie künftig beim SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, füllen Sie bitte die verlinkte Lastschriftermächtigung aus
und lassen diese der Gemeinde Stegen unterschrieben zukommen.
Für die Abbuchung wird die Originalunterschrift benötigt, eine Übersendung per E-Mail ist daher nicht möglich.
IBAN: DE03 6805 1004 0005 0002 29
BIC: SOLADES1HSW
Volksbank Freiburg eG
IBAN: DE70 6809 0000 0027 5164 08
BIC: GENODE61FR1
SEPA-Lastschriftmandat
SEPA-Firmenlastschriftmandat
Bei Teilnhame am SEPA-Lastschriftmandat werden die fälligen Steuern und Abgaben zu den Fälligkeitsterminen abgebucht.
Falls Sie künftig beim SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, füllen Sie bitte die verlinkte Lastschriftermächtigung aus
und lassen diese der Gemeinde Stegen unterschrieben zukommen.
Für die Abbuchung wird die Originalunterschrift benötigt, eine Übersendung per E-Mail ist daher nicht möglich.
E-Rechnung (Elektronische Rechnungsstellung)
Was ist eine E-Rechnung?
Als E-Rechnung gelten alle Dokumente, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden. Zugelassen sind die Rechnungsformate XRechnung und ZUGFeRD 2.1.1
Wo kann die E-Rechnung eingereicht werden?
In Baden-Württemberg können Unternehmen elektronische Rechnungen, die einem der zugelassenen Formate entsprechen, auf der Seite https://service-bw.de/erechnung elektronisch einreichen.
Die hier hochgeladenen E-Rechnungen gehen beim "Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg (ZRE)" ein und werden von dort aus mittels einer Leitweg-ID an die an Service-BW.de angeschlossenen Verwaltungen weitergeleitet.
Damit eine E-Rechnung eingereicht werden kann, muss das einreichende Unternehmen die Leitweg-ID des Rechnungsempfängers kennen.
Was ist eine Leitweg-ID?
Die Leitweg-ID bestimmt, an welche Verwaltung die Rechnung weitergeleitet wird. Daher ist die Angabe der Leitweg-ID beim Einreichen von E-Rechnungen zwingend erforderlich.
Leitweg-ID der Gemeinde Stegen
08315109-A4602-26
Als E-Rechnung gelten alle Dokumente, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden. Zugelassen sind die Rechnungsformate XRechnung und ZUGFeRD 2.1.1
Wo kann die E-Rechnung eingereicht werden?
In Baden-Württemberg können Unternehmen elektronische Rechnungen, die einem der zugelassenen Formate entsprechen, auf der Seite https://service-bw.de/erechnung elektronisch einreichen.
Die hier hochgeladenen E-Rechnungen gehen beim "Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg (ZRE)" ein und werden von dort aus mittels einer Leitweg-ID an die an Service-BW.de angeschlossenen Verwaltungen weitergeleitet.
Damit eine E-Rechnung eingereicht werden kann, muss das einreichende Unternehmen die Leitweg-ID des Rechnungsempfängers kennen.
Was ist eine Leitweg-ID?
Die Leitweg-ID bestimmt, an welche Verwaltung die Rechnung weitergeleitet wird. Daher ist die Angabe der Leitweg-ID beim Einreichen von E-Rechnungen zwingend erforderlich.
Leitweg-ID der Gemeinde Stegen
08315109-A4602-26