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Leinenpflicht



Mit Allgemeinverfügung vom 22.05.2024 hat das Landratsamt als untere Jagdbehörde in einem Gebiet in Stegen-Eschbach die Leinenpflicht für Hunde zur Verringerung der Beunruhigung von Wildtieren bis zum 31. Juli 2024 angeordnet.

Hierbei handelt es sich um den Bereich Reckenberg entlang der Steurentalstraße Richtung Bammertenhof / Steurental. In nördlicher Richtung erfolgt die Abgrenzung entlang des Weges und Baches bis hin zum Molzenhof / Salzberg. Die nördliche Abgrenzung verläuft weiter entlang des Weges bis zum Schwabenhansenhof. Ab hier folgt die Abgrenzung der Straße Hintereschbach bis hin zur L127. Entlang dieser L127 verläuft die Abgrenzung bis hin zur Abzweigung Steurentalstraße.

Eine Karte der betroffenen Fläche ist zum Download verfügbar.

Die öffentliche Bekanntgabe erfolgt auf der Internetseite des Landratsamtes. Die Allgemeinverfügung kann unter digital oder in der ausgedruckten Fassung direkt an der Information beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Stadtstr. 2, 79104 Freiburg, oder an der Verkündungstafel des Rathauses eingesehen werden.

Zur Allgemeinverfügung "Leinenpflicht für Hunde bis 31.07.2024 in einem Gebiet der Gemeinde Stegen (Allgemeinverfügung der unteren Jagdbehörde zur Verringerung der Beunruhigung von Wildtieren) (23.05.2024)":

www.breisgau-hochschwarzwald.de/pb/1545857.html