Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen 2024
Am 9. Juni 2024 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und gleichzeitig finden in der Gemeinde Stegen die Kommunalwahlen - Wahl des Gemeinderats und der Ortschaftsräte in Eschbach und Wittental sowie der Wahl des Kreistags - statt.
Europawahl
Gewählt werden die 96 deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments. Auf dem Stimmzettel kann eine Stimme abgegeben werden. Wahlberechtigt sind alle Deutschen ab 16 Jahren, außerdem alle Unionsbürger ab 16 Jahren, die bis zum 19. Mai 2024 einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis gestellt haben. Auslandsdeutsche, konnten ebenfalls bis zum 19. Mai 2024 die Aufnahme ins Freiburger Wählerverzeichnis beantragen.
Kreistagswahlen
Zu wählen sind im Wahlkreis 8 Kirchzarten 5 Mitglieder. Auf dem Stimmzettel können 5 Stimmen abgegeben werden. Wahlberechtigt sind alle Deutschen und Unionsbürger ab 16 Jahren, die seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz im Kreisgebiet haben.
Gemeinderatswahl
Gewählt werden die 14 Mitglieder des Stegener Gemeinderats. Auf dem Stimmzettel können 14 Stimmen abgegeben werden. Wahlberechtigt sind alle Deutschen und Unionsbürger ab 16 Jahren, die seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Stegen haben.
Ortschaftsratswahlen
Gewählt werden die Mitglieder der Ortschaftsräte Eschbach (8 Mitglieder) und Wittental (6 Mitglieder). Auf dem Stimmzettel können für den Ortschaftsrat Eschbach 8 Stimmen und beim Ortschaftsrat Wittental 6 Stimmen abgegeben werden. Wahlberechtigt sind alle Deutschen und Unionsbürger ab 16 Jahren, die seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Ortschaft haben.
Europawahl
Gewählt werden die 96 deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments. Auf dem Stimmzettel kann eine Stimme abgegeben werden. Wahlberechtigt sind alle Deutschen ab 16 Jahren, außerdem alle Unionsbürger ab 16 Jahren, die bis zum 19. Mai 2024 einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis gestellt haben. Auslandsdeutsche, konnten ebenfalls bis zum 19. Mai 2024 die Aufnahme ins Freiburger Wählerverzeichnis beantragen.
Kreistagswahlen
Zu wählen sind im Wahlkreis 8 Kirchzarten 5 Mitglieder. Auf dem Stimmzettel können 5 Stimmen abgegeben werden. Wahlberechtigt sind alle Deutschen und Unionsbürger ab 16 Jahren, die seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz im Kreisgebiet haben.
Gemeinderatswahl
Gewählt werden die 14 Mitglieder des Stegener Gemeinderats. Auf dem Stimmzettel können 14 Stimmen abgegeben werden. Wahlberechtigt sind alle Deutschen und Unionsbürger ab 16 Jahren, die seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Stegen haben.
Ortschaftsratswahlen
Gewählt werden die Mitglieder der Ortschaftsräte Eschbach (8 Mitglieder) und Wittental (6 Mitglieder). Auf dem Stimmzettel können für den Ortschaftsrat Eschbach 8 Stimmen und beim Ortschaftsrat Wittental 6 Stimmen abgegeben werden. Wahlberechtigt sind alle Deutschen und Unionsbürger ab 16 Jahren, die seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Ortschaft haben.
Wahlergebnisse
Die Wahlergebnisse der Wahlen zum Europäischen Parlament (Europawahl), zum Kreistag (jeweils Gemeindeergebnis Stegen), zum Gemeinderat Stegen und der Ortschaftsräte in Eschbach und Wittental am 9. Juni 2024 werden nach Abschluss der jeweiligen Auszählungsarbeiten durch Anschlag am Rathauseingang Stegen (neben der Verkündungstafel) bekannt gemacht.
Die Wahlergebnisse sind auch online verfügbar.
Die Wahlergebnisse sind auch online verfügbar.
Informationen und Mitteilungen
- Versand der Stimmzettel und Wahlbenachrichtigungen
(PDF Datei - 46 KB) - Europawahl: Schablonenen für Blinde und Sehbehinderte
(PDF Datei - 48 KB) - Wahlaufruf des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses
(PDF Datei - 168 KB)
Briefwahl beantragen
Hier geht es zum Online-Briefwahlantrag.
Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
QR-Code
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.
E-Mail
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.
Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
QR-Code
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.
Öffentliche Bekanntmachungen
- Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl
(PDF Datei - 400 KB) - Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
(PDF Datei - 395 KB) - Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge
(PDF Datei - 51 KB)