Informationen zur Ganztagsbetreuung an den Grundschulen Stegen und Stegen-Eschbach
Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt ein gesetzlicher Anspruch auf Ganztagesbetreuung an Grundschulen. Der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung ist bereits jetzt durch das vorhandene Betreuungsangebot mit KiBiDs abgedeckt - mit Ausnahme des Freitagnachmittags, für den es bisher keinen ausreichenden Bedarf gab.
Rahmenbedingungen des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen:
Der Anspruch gilt ab September 2026 für die Kinder der 1. Klasse, ab September 2027 für die 1. und 2. Klasse, bis er ab September 2029 für alle Grundschulklassen gilt. Ganztagesbetreuung bedeutet, dass die Kinder mindestens 8 Stunden pro Tag in der Schule beaufsichtigt werden. Die Unterrichtszeit zählt dabei mit. Aus dem Anspruch ergibt sich, dass Kinder, die Ganztagesbetreuung haben, auch in den Ferien mindestens 8 Stunden pro Tag betreut werden. In den Ferienzeiten darf die Betreuung maximal 4 Wochen lang ausgesetzt werden (bisher in der Ferienbetreuung der Gemeinde Stegen ca. 6-7 Wochen Schließzeit). Der Anspruch auf Ganztagesbetreuung ist nicht automatisch kostenfrei. Je nach Betreuungsform und insbesondere in den Ferien werden Betreuungsgebühren anfallen.
Rahmenbedingungen des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen:
Der Anspruch gilt ab September 2026 für die Kinder der 1. Klasse, ab September 2027 für die 1. und 2. Klasse, bis er ab September 2029 für alle Grundschulklassen gilt. Ganztagesbetreuung bedeutet, dass die Kinder mindestens 8 Stunden pro Tag in der Schule beaufsichtigt werden. Die Unterrichtszeit zählt dabei mit. Aus dem Anspruch ergibt sich, dass Kinder, die Ganztagesbetreuung haben, auch in den Ferien mindestens 8 Stunden pro Tag betreut werden. In den Ferienzeiten darf die Betreuung maximal 4 Wochen lang ausgesetzt werden (bisher in der Ferienbetreuung der Gemeinde Stegen ca. 6-7 Wochen Schließzeit). Der Anspruch auf Ganztagesbetreuung ist nicht automatisch kostenfrei. Je nach Betreuungsform und insbesondere in den Ferien werden Betreuungsgebühren anfallen.
Informationsveranstaltung der Gemeinde Stegen zusammen mit den Grundschulen Stegen und Stegen-Eschbach am 05.05.2025

Wir veröffentlichen - wie angekündigt - die dort gezeigten Präsentationen sowie weitere Informationen zu dem Thema. Die Präsentationen des Schulamtes (zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter) und der Gemeinde gemeinsam mit den Grundschulen finden Sie hier:
- Präsentation Schulamt zum Rechtsanspruch.pdf
(PDF Datei - 716 KB) - Präsentation Gemeinde und Grundschulen.pdf
(PDF Datei - 516 KB)
Weitere Informationen zum Thema Ganztagesbetreuung an Grundschulen finden Sie hier:
- Ganztagsschule und Ganztagsbetreuung in Baden-Württemberg: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
- Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: FAQs des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
- Statistik Ganztagsförderungsgesetz: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
- Flyer Ganztagsschule und flexible Betreuungsangebote in BW.pdf
(PDF Datei - 0,96 MB)
Verbindliche Elternbefragung: Bedarfserhebung

Die Umfrage wird in der Zeit vom 17.05. bis zum 01.06.2025 freigeschaltet.
Direkt zur Umfrage: