Hilfe bei materiellen Schäden durch Naturereignisse
Gegen materielle Schäden wie sie zum Beispiel durch Überschwemmungen entstehen können, sollten Sie sich versichern. Hochwasser gehören zu den sogenannten "Elementarschäden", zu denen auch Sturm, Blitzschlag oder Erdbeben zählen. In der Regel werden Naturkatastrophen und einige der o. g. Schadenarten nicht über die Standart-Hausratsversicherung abgedeckt.
Vorsorge
Lassen Sie die notwendige Vorsorge nicht außer Acht! Wer z. B. einen Öltank besitzt, sollte dafür Sorge tragen, dass bereits im Vorfeld - in Risikogebieten umso mehr - bestimmte Sicherungsmaßnahmen getroffen werden.
Hilfe bei Schäden
Wenn Schäden an Ihrem Eigentum durch Naturgewalten entstehen, sollten Sie schnellstmöglich Ihre Versicherung und ggf. auch Behörden (u a. bei Statik- oder Veterinärfragen etc.) darüber informieren sowie die Auswirkungen dokumentieren. Sie können zum Beispiel Fotos fertigen und beschädigte Gegenstände verwahren.
Das Land gewährt bei Vorliegen der Voraussetzungen Soforthilfen für Privatpersonen nach den Richtlinien des Innenministeriums für die Gewährung von Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen.
Vertiefende Informationen
- Weiterführende Hinweise erhalten Sie bei Ihrer Versicherung.
- Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Versicherungsleistungen bei Überschwemmungs- und Sturmschäden
- Handwerksorganisationen in Baden-Württemberg: Diese bieten Ihnen Hinweise für die Suche nach geeigneten Handwerksbetrieben.
Freigabevermerk
10.01.2024 Innenministerium Baden-Württemberg
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