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Landtagswahl Baden-Württemberg
Allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen sind die Grundvoraussetzung jeder Demokratie.
Bei der Landtagswahl haben Sie mit Ihren Stimmen die Gelegenheit, sich aktiv am politischen Willensbildungsprozess zu beteiligen.
An diesem Tag wählen Sie als Bürgerin oder Bürger von Baden-Württemberg die Mitglieder des Landtags von Baden-Württemberg und entscheiden somit darüber,
- welche Parteien im neuen Landtag vertreten sind,
- wie viele Parlamentssitze die Parteien erhalten und
- welche Abgeordneten in den Landtag einziehen.
Die Wahlperiode des am 14. März 2021 gewählten 17. Landtags von Baden-Württemberg endet regulär am 30. April 2026.
Die Neuwahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg muss vor Ablauf dieser Wahlperiode stattfinden.
Vertiefende Informationen
- Internetseite des Innenministeriums: Landtagswahlen
- Landeszentrale für politische Bildung: Landtagswahlen
Hier ist unter anderem die Broschüre „Einfach wählen gehen“ (in leichter Sprache) veröffentlicht.
Rechtsgrundlage
§ 19 Landtagswahlgesetz (LWG) (Wahltag)
Freigabevermerk
21.04.2023 Innenministerium Baden-Württemberg
Leistungen
- Wahlschein beantragen
- Wahlhelfer werden
- Wählerverzeichnis (Landtagswahl) - Eintragung beantragen